Erklärung zum Corporate Governance Kodex des Geschäftsjahres 2004Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2004
Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der SM Wirtschaftsberatungs AG zum Deutschen Corporate Governance Codex vom 18.11.2004.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG begrüßt die Bestrebungen, die Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften für die Anleger transparenter zu gestalten. Die SM Wirtschaftsberatungs AG (hat und) wird sich daher den Vorschlägen des Deutschen Corporate Governance Codex überwiegend anschließen. In folgenden Punkten weicht die SM Wirtschaftsberatungs AG von den Empfehlungen ab:
Punkt 2.3.4: Verfolgung der Hauptversammlung via Internet Die SM Wirtschaftsberatungs AG legt auch weiterhin Wert darauf, dass die Hauptversammlungen von einer regen Teilnahme unserer Aktionäre geprägt sind. In unseren Geschäftsbeziehungen steht der persönliche Kontakt im Vordergrund. Diskussionen und Gespräche wurden regelmäßig auch nach der Hauptversammlung fortgeführt, so dass Anleger die Möglichkeit hatten, ihre Eindrücke vom Unternehmen zu vertiefen. Wir werden uns bemühen, auch in Zukunft unsere Hauptversammlungstermin so zu legen, dass alle unsere Aktionäre eine realistische Chance zur Teilnahme haben. Daher halten wir die Übertragung unserer Hauptversammlung via Internet für nicht sinnvoll.
Punkt 3.8: Selbstbehalt bei der D&O Versicherung Die Aufsichtsratsvergütungen sind ebenso wie die Vorstandsvergütungen unterdurchschnittlich. Weiterhin bestehen aktuell keine Beraterverträge mit dem Aufsichtsrat. Eine Risikoerhöhung durch die Einführung eines Selbstbehaltes würde somit zu steigenden Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütungen führen, was wir für unwirtschaftlich halten. Die SM Wirtschaftsberatungs AG wird bei steigenden Vergütungen ihrer Organe zukünftig das Thema Selbstbehalt im Auge behalten und zu gegebener Zeit einführen.
Punkt 5.3: Bildung von Ausschüssen Da der Aufsichtsrat der SM Wirtschaftsberatungs AG nur drei Personen umfasst, ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckmäßig.
Punkt 5.4.1.: Altersgrenzen Die SM Wirtschafsberatung AG ist der Meinung, dass die Einführung einer starren Altersgrenze nicht den individuellen Anforderungen an das einzelne Aufsichtsratsmitglied entspricht.
Punkt 5.4.5: variable Vergütung des Aufsichtsrats Aufgrund der geringen Vergütung des Aufsichtsrates erscheint eine Einführung von variablen Anteilen wenig sinnvoll. Nach Ansicht des Vorstands und Aufsichtsrates ist noch keine variable Lösung gefunden worden, die nicht genauso angreifbar ist wie die fixe Vergütung. Die variable Vergütung des Aufsichtsrates wird daher auch weiterhin nicht gezahlt. Ungeachtet dessen werden wir im Anhang des Konzernabschlusses auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individuell eingehen.
Punkt 6.8: englische Veröffentlichungen Unsere Erfahrungen zeigen, dass nur sehr begrenzt englische Veröffentlichungen angefordert werden. Da momentan ein sinnvolles Kosten/Nutzenverhältnis nicht gegeben ist, wird die SM Wirtschaftsberatungs AG zur Zeit keine englischen Veröffentlichungen vornehmen.
Punkt 7.1.2: Veröffentlichungen des Konzernabschlusses innerhalb 90 Tagen, des Zwischenberichts innerhalb von 45 Tagen Die genannten Veröffentlichungsfristen - auch soweit Veröffentlichungen überhaupt für das Börsensegment der SM Wirtschaftsberatungs AG zutreffend sind - sind als ehrgeizige Zielsetzung zu sehen, die in den nächsten Jahren erreicht werden soll.
In dieser Form mit den Änderungen vom 23.05.2003 in der Fassung durch die Regierungskommission von der Aufsichtsrat-Sitzung beschlossen.
Sindelfingen, den 18.11.2004
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