Corporate Governance KodexEntsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2008
Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der SM Wirtschafts-beratungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex vom 03.12.2008.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG begrüßt die Bestrebungen, die Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften für die Anleger transparenter zu gestalten. Die SM Wirtschaftsberatungs AG schließt sich daher den Vorschlägen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 6. Juni 2008 überwiegend an.
In folgenden Punkten weicht die SM Wirtschaftsberatungs AG von den Empfehlungen, die im Wortlaut des Corporate Governance Kodex wie in dessen Präambel beschrieben durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet sind, ab:
Punkt 3.8: Selbstbehalt bei der D&O Versicherung
Die Vergütungen der Organe der SM Wirtschaftsberatungs AG sind im Vergleich mit vielen anderen Aktiengesellschaften unterdurchschnittlich. Es bestehen auch keine Beraterverträge mit dem Aufsichtsrat. Eine Risikoerhöhung durch die Einführung eines Selbstbehaltes würde somit zu steigenden Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütungen führen, was die Gesellschaft für unwirtschaftlich hält.
Punkt 4.2.3.: Information der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und deren Veränderung und Punkt 4.2.5: Offenlegung der Vorstandsvergütung
Die Gesellschaft hat schon in der Vergangenheit im Jahresabschluss, der auch Teil des Geschäftsberichtes der Gesellschaft ist, detailliert über die Zusammensetzung der Vorstandsvergütungen für die einzelnen Vorstandsmitglieder berichtet und hat vor, an dieser Praxis auch zukünftig festzuhalten. Eine nochmalige detaillierte Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen im Corporate Governance Bericht sowie durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates im Rahmen der Hauptversammlung ist daher aus Sicht der Gesellschaft nicht notwendig.
Punkt 5.3: Bildung von Ausschüssen
Da der Aufsichtsrat der SM Wirtschaftsberatungs AG nur drei Personen umfasst, ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckmäßig. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die sich auf die Arbeit von Ausschüssen des Aufsichtsrates beziehen, finden daher in der Gesellschaft keine Anwendung.
Punkt 5.4.1.: Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder
Die SM Wirtschafsberatung AG ist der Meinung, dass die Einführung einer starren Altersgrenze nicht den individuellen Anforderungen an das einzelne Aufsichtsratsmitglied entspricht.
Punkt 5.4.6: variable Vergütung des Aufsichtsrats
Aufgrund der im Vergleich zu anderen börsennotierten Aktiengesellschaft niedrigen Vergütung des Aufsichtsrates erscheint eine Einführung von variablen Anteilen wenig sinnvoll. Nach Ansicht des Vorstands und Aufsichtsrates ist noch keine variable Lösung gefunden worden, die nicht genauso angreifbar sein könnte wie eine fixe Vergütung. Die variable Vergütung des Aufsichtsrates wird daher auch weiterhin nicht vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir Jahresabschluss auf die Vergütung der Aufsichtsrats-mitglieder individuell eingehen, eine Veröffentlichung im Corporate Governance Bericht wird daher analog zu Punkt 4.2.5. für nicht notwendig erachtet.
Punkt 6.6: Transparenz Aktienbesitz durch Organe
Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat gewährleisten die derzeit bereits geltenden gesetzlichen Vorschriften über Veröffentlichungspflichten hinsichtlich der sog. Directors Dealings eine umfangreiche Information der Öffentlichkeit über die von den Mitgliedern der Gesellschaftsorgane abgeschlossenen Geschäfte in den Aktien der Gesellschaft, sodass es einer über diese Veröffentlichungen hinausgehenden zusätzlichen Information über derartige Geschäfte bzw. den Besitz von Aktien der Gesellschaft aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht bedarf.
Punkt 7.1.2: Veröffentlichungen des Konzernabschlusses innerhalb 90 Tagen, des Zwischenberichts innerhalb von 45 Tagen sowie Erörterung von Halbjahres- und etwaigen Quartalsfinanzberichten mit dem Aufsichtsrat
Die genannten Veröffentlichungsfristen werden von der SM Wirtschaftsberatungs AG als ehrgeizige Zielsetzung gesehen, die ggf. erst in den nächsten Jahren erreicht werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat stehen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen im regelmäßigen Kontakt und berichten dem Aufsichtsrat zeitnah über alle aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft. Eine nochmalige gesonderte Erörterung von Halbjahres-berichten o.ä. Veröffentlichungen erscheint daher aus Sicht der Gesellschaft nicht notwendig.
Gemäß der durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlichten Fassung vom 06. Juni 2008 von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen.
Sindelfingen, den 03. Dezember 2008
SM Wirtschaftsberatungs AG
Prof. Dr. Peter Steinbrenner Martin Schmitt  
(Aufsichtsratsvorsitzender) (Vorstandsvors.) |