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Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG § 15a WpHG legt fest, daß bestimmte Wertpapiertransaktionen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates sowie nahstehender Personen ("directors dealings") anzuzeigen und für mindestens 30 Tage zu veröffentlichen sind. Die SM Wirtschaftsberatungs AG kommt dieser gesetzlichen Forderung mit der Bereitstellung durch nachstehend aufgeführten Link nach. Unter dem Link sind alle relevanten Tatsachen aufgeführt.
Im Geschäftsjahr 2008 wurden folgende Transaktionen vorgenommen: |
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